• Inventur- Räumungsverkauf

kostenloser UNFALLSCHUTZ

 



BEDINGUNGEN "UNFALLSCHUTZ"


§1 ANWENDUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Kaufverträge zwischen uns und einem Käufer als Verbraucher (§ 13 BGB), betreffend dem Kauf von Helmen, Handschuhen, Motorradkleidung und Stiefeln. Sie gelten ausdrücklich nicht für Kaufverträge zwischen uns und Händlern/Gewerbetreibenden, d.h. Kaufleuten im Sinne des Gesetzes.


§2 UMFANG

Oben aufgeführte Artikel werden von uns im Schadensfall zurückgenommen und ersetzt, falls eine Reparatur nicht möglich oder kostengünstiger ist. Ein Schadensfall ist dann anzunehmen, wenn der Schaden an unserer Ware durch einen selbstverschuldeten Unfall verursacht wurde.


§3 VORAUSSETZUNG

Eine Rücknahme des Artikels oder eine Reparatur kann nur erfolgen, wenn der Schadensfall innerhalb von 4 Wochen nach Unfalldatum gemeldet wird; wenn Nachweise über den Unfall vorgelegt werden - als zwingend vorzulegender Nachweis gilt der Polizeibericht; wenn der Kaufpreis des beschädigten Artikels mindestens 79,00 € betrug; wenn der zugehörige Kaufbeleg, der Unfallschutz zu dem jeweiligen Artikel im Kaufbeleg in der nächsten Zeile ausgewiesen ist, sowie der Schutzbrief vorgelegt wird. (Wir können generell nicht auf alle Artikel über 79,00 € den Unfallschutz vergeben. Nur Artikel die im Beleg mit dem Zusatz Unfallschutz vermerkt sind, sind mit dem Unfallschutz versehen). Wir schicken Ihnen nach Erhalt der Unfallmeldung ein Formular zur Schadensmeldung zu, welches der Käufer fristgerecht und vollständig ausgefüllt an uns zurück zu senden hat, innerhalb der 4 Wochen Frist nach Schadensereignis. Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, nach Begutachtung des Artikels, eine für den Käufer kostenlose und fachgerechte Reparatur durchführen zu lassen. Diese Reparatur kann bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen, da die Abwicklung über unsere Lieferanten erfolgt und z.B. in der Hauptsaison viele Reparaturen anfallen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen Ersatzartikel zur Nutzung in der Reparaturzeit. Sofern eine Reparatur nicht möglich bzw. kostengünstiger ist und ein identischer Artikel nicht mehr vorhanden ist, wird dem Käufer in einer Filiale seiner Wahl ein gleichwertiger Artikel übergeben. Ist dessen Preis höher als der des ursprünglichen Artikels, trägt der Käufer die Differenz.


§4 KOSTEN

A. Im Schadensfall fällt im ersten Jahr nach Kauf eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € an.

B. Im zweiten Jahr nach Kauf ist zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 25% des aktuellen Kaufpreises des Herstellers (UVP) der zu ersetzenden Ware fällig, sofern die Ware ersetzt, oder repariert wird.

C. Sollte sich bei einer Ersatzleistung der aktuelle UVP (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) des jeweiligen Artikels zum damaligen Kaufpreis (Preis im Kaufbeleg) erhöht haben, so muss die Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem aktuellen UVP des Herstellers (Unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers) vom Käufer zusätzlich zu §4/A, oder §4/B beglichen werden. Beispiel: Kunde hat durch selbstverschuldeten Unfall im 12.ten Monat nach Kauf folgende Rechnung zu tragen. Unfallschutz wird innerhalb der 4 Wochen angemeldet, aber im Monat 13 nach Kauf. Damaliger Kaufpreis 520,00 €, UVP aktuell 560,00 €: Differenz Kaufpreis zu UVP: 40,00 € plus 25% vom aktuellen UVP=140,00 € plus 30,00 € Bearbeitungsgebühr = 210,00 €.


§5 AUSSCHLUSS RÜCKNAHME/ERSATZ ODER REPARATUR

Die Rücknahme, der Ersatz oder die Reparatur des/der durch den Unfall beschädigten Artikel(s) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: wenn die Sicherheit und/oder Funktion nicht beeinträchtigt ist; Vorsätzliche Beschädigung, Teilnahme an Rennveranstaltungen, Fahrertrainings, Schulungsfahrten bzw. hiermit vergleichbaren Fahrten, Bagatellschäden (Artikel runtergefallen, Motorrad umgefallen etc.); wenn zwischen Kaufdatum und Unfallzeitpunkt mehr als 2 Jahre liegen; nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch auf Ersatz des Artikels bzw. auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die Einhaltung der 2-Jahres-Frist ist durch Einsendung des Kaufbelegs zu belegen; wenn zwischen Unfalldatum und Schadensmeldung mehr als 4 Wochen liegen; wenn es sich bei dem beschädigten Artikel um einen reduzierten oder rabattierten Artikel handelte; wenn der Hinweis "Unfallschutz" in der nachfolgenden Zeile des Kaufartikels im Kaufbeleg fehlt.


§6 SONSTIGES

Im Leistungsfall gehen etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber Dritten auf uns über. Der Käufer tritt seine Forderungen bzgl. den von uns ersetzten / reparierten Artikeln an uns ab - wir nehmen diese Abtretung an. Dieser "Unfallschutz" ist eine freiwillige Serviceleistung der Tam TAK GmbH & CO KG und deren Verbundpartnern Motorrad-Ecke, Helm-Center, Held-Center und Alpinestars-Shop. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§7 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Im Schadensfall nehmen Sie bitte zuerst per Email an info@mot-ecke.de, Kontakt auf (Dieses Datum gilt als Meldedatum)! Schreiben Sie uns bitte den Schadenstag, das Kaufdatum, Schuldfrage, Artikel, Preis der Ware und Art der Beschädigung. Bei Fremdverschulden haftet der UNFALLGEGNER!!! Bitte bringen Sie im Vorfeld keine Artikel in der Filiale vorbei. Wir wünschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt und mögen Sie den Schutz nie in Anspruch nehmen müssen, und wenn ja, sind wir für Sie da.

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